Es war ein ganz normaler Samstagabend im Meidlinger Café Zwutschkerl: In einem Eck schlummerte ein Trankler, an der abgewetzten Schank schlürften Stammgäste friedlich ihr Flaschenbier oder hoben Stimmung und Pegel mit klassischen Mischgetränken wie "Alm-Weiß" um preiswerte 1,80 Euro.
Doch gegen 21 Uhr krachte am 25. Jänner ein 29-Jähriger vor den Augen seiner Freundin (35) und weiteren Lokalgästen ausgerechnet mit seiner Schwiegermutter (65) aneinander. Die 65-Jährige gehört schon seit dreißig Jahren zum Inventar des TV-Fans ("Mein Gemeindebau", "Am Schauplatz") bestens bekannten Beisls – und konnte den neuen Freund der Tochter offenbar von Beginn an nicht leiden.
"Sie hot mir a Watschn gegeben und mi foischer Hund und Trottl genannt", schilderte der Lagerarbeiter ("Obermagazineur") am Montagmorgen kopfschüttelnd vor Gericht. Dort musste sich der Niederösterreicher wegen Körperverletzung und Tierquälerei verantworten, weil die 65-Jährige nicht nur bei der Polizei ausgesagt hatte, dass er sie umgestoßen habe – sondern zudem auch den süßen Terrier ihrer Tochter schwer misshandelt hätte.
Durch den Sturz habe sie sich den Wirbel gebrochen. "I hob fast 90 Kilo, i foi ned so leicht um", widersprach das Opfer dem Vorwurf, sich nach einem leichten Schubser absichtlich fallengelassen zu haben. Die Tochter war bei der besagten Watsche gerade am Klo, aber ein anderer Stammgast schilderte den Schlag im Zeugenstand. "Sie wor wie a Furie und hot zuwepratzelt mit de Händ." Weil die Schwiegermutter selbst stark alkoholisiert war ("Sie zwickt scho ihre 2-3 Spritzer in der Stunde owe und Schnäpse" – habe sie durch den Schubser des Angeklagten das Gleichgewicht verloren.
Dann gab die Frau einen Angriff ihrerseits zu: "Es wor aber nur a Tatschgerl." Auf die für Gelächter sorgende Frage des Richters, ob es ein "liebevolles Streicheln" oder vielleicht doch eine "echte Ohrfeige" war, brach die Dame ihre Aussage erbost ab – eine Premiere für den Richter. "Sie müssen aussagen", versuchte der die resolute Frau noch aufzuhalten. "I muss gor nix", stapfte sie jedoch aus dem Raum, "Das habe ich auch noch nie erlebt", meinte der Rat ratlos.
Da der Hund den 29-Jährigen – nach einer weiteren durchzechten Nacht im Zwutschkerl –nachweislich gebissen hatte und der Angeklagte sich nur gegen den Vierbeiner wehrte, wurde der Mann vom Vorwurf der Tierquälerei rechtskräftig freigesprochen. Wegen fahrlässiger Körperverletzung in der Schwiegermutter-Causa kam er mit einer Diversion (400 Euro Buße) davon. Ein Urteil zum Anstoßen also…