Kreuzbrav im karierten Hemd und mit Top-Anwalt Ernst Schillhammer im Schlepptau schlich der Angeklagte (23) Montag (12.5.) in den Saal am Wiener Landl. Fotografiert werden wollte er nicht, drehte sich g'schamig von den Pressevertretern weg. Dabei war der waschechte Österreicher laut Anklage nicht immer so schüchtern. Und ganz sicher nicht am 20. Mai 2022 – da sollen dem Wiener im Rausch alle Sicherungen durchgebrannt sein.
Der 23-Jährige lag tagsüber am Wienerberg in der Sonne, ließ sich am Ziegelteich "fünf bis sechs Biere" schmecken. Der Gerstensaft in Kombination mit der Hitze sollen dann für einen Kurzschluss gesorgt haben, als er am späteren Nachmittag heimwärts schwankte.
Dabei sei er beim Überqueren einer Straße "fast angefahren" worden. "Es hat mich extrem aufgeregt", so der Angeklagte. Der Lenker habe nur wenige Zentimeter vor ihm gestoppt. Wie von Sinnen soll der Angeklagte mit den Fäusten auf das Auto gehämmert und sich dann hineingesetzt haben. "Ich wollte ihm nur erklären, dass er mich fast angefahren hat."
Doch ganz so harmlos dürfte es nicht gewesen sein. Der Verdächtige habe an einer roten Ampel die Autotüre aufgerissen, ihn am Kopf gepackt und blutig geschlagen. Der 23-Jährige soll immer wieder Geld und das Auto gefordert haben. "Ich hatte Todesangst", so das Opfer. "Und nur 20 Euro dabei."
Das Auto habe er ihm nicht geben können, "da ich nach einem Schlaganfall darauf angewiesen war". Als der Serbe aus dem Fahrzeug stieg, soll ihn der Angeklagte zu Boden geschlagen und mit Fußtritten traktiert haben. Dann rannte er davon, flüchtete zu einer nahen Öffi-Haltestelle. Über Videobilder der Wiener Linien wurde der 23-Jährige schließlich ausgeforscht. Der Angeklagte soll auch eine Hanfplantage betrieben haben.
Die Handgreiflichkeiten räumte der Verdächtige ein. "Ich hab' ihm die Faust gegeben." Den Raub stritt er ab. "Was soll ich mit einem Auto machen, ich habe ja gar keinen Führerschein." Der 39-Jährige erlitt damals mehrere Brüche, musste sich einer Augen-OP unterziehen. Das Opfer leidet bis heute unter den Folgen des Überfalls.
Urteil am Montag: Zwei Jahre Haft, davon sechs Monate unbedingt. Der Angeklagte muss Bewährungshilfe in Anspruch nehmen, dem Opfer 2.000 Euro zahlen – noch nicht rechtskräftig. Die Unschuldsvermutung gilt.