Das versteht niemand

40-Euro-Strafe in S-Bahn – der Grund macht fassungslos

Ab 18 Uhr ist die Mitnahme von Fahrrädern in Hamburg gratis. Vater und Sohn wurden gestraft, obwohl sie den Zug noch nicht mal betreten hatten.
Newsdesk Heute
18.05.2025, 12:15

Kurz vor Ostern hat sich in Hamburg ein Vorfall zugetragen, der bei Vater Christian L. (59) für großen Ärger sorgt. Er war mit seinem Sohn auf dem Weg zu einem Bekannten, um die Fahrräder fit für die warme Jahreszeit zu machen. Weil diese eben noch nicht betriebsbereit waren, nahmen sie hierfür die S-Bahn, berichtet die "Hamburger Morgenpost".

Sie wollten alles richtig machen

Das ist in Hamburg (wie in Wien) in der "Rush Hour" zwischen 6 und 9 sowie zwischen 16 und 18 Uhr verboten. Krankenpfleger Christian und sein Sohn wussten das, wollten deshalb um exakt 18 Uhr losfahren. Ab dann ist die Fahrradmitnahme immerhin kostenlos, wie auch ein Schild am Stationseingang verrät.

So brachten sie wenige Minuten vor 18 Uhr ihre Fahrräder mit dem Lift in die Station, um die erste S-Bahn nach 18 Uhr nehmen zu können. Sie stiegen aus und zack – liefen drei Mitarbeitern der S-Bahn-Wache in die Arme. Was dann passierte, macht fassungslos.

Kuriose Logik

Die Bahn-Mitarbeiter straften das Vater-Sohn-Gespann wegen einer unerlaubten Fahrradmitnahme vor 18 Uhr ab. "Der Fahrgast wurde mit dem Fahrrad vor 18 Uhr angetroffen und geprüft. Danach wurde dem Fahrgast erklärt, dass er erst nach 18 Uhr den Bahnsteig betreten darf", schreibt die Bahn auf MOPO-Anfrage.

Die 18-Uhr-Regel gilt also offenbar nicht nur für die Züge, sondern kurioserweise auch für das gesamte Stationsareal. Laut Christian L. verlangten die Mitarbeiter der Bahn-Wache deshalb sogar noch, dass er und sein Sohn die Station wieder verlassen, nur um zwei Minuten später diese wieder zu betreten. "Da haben sie aber gemerkt, wie sauer mich das macht. Und haben uns passieren lassen." Nutzer in Sozialen Netzwerken sehen das überwiegend ähnlich.

Was gilt in Wien?

Hierzulande hätte es für dasselbe Verhalten übrigens keine Strafe gegeben. In den Beförderungsbedingungen der Wiener Linien ist lediglich zu lesen: "Die Mitnahme von Fahrrädern ist ausnahmslos nur in den U-Bahnen in der Zeit von Montag bis Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr und wieder von 18:30 Uhr bis Betriebsschluss, sowie ganztägig an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen erlaubt." Von Stationsgebäuden ist hier nicht die Rede.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 18.05.2025, 13:04, 18.05.2025, 12:15
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