Neues Budget-Gesetz

Gebühren, Pensionen: Teuerungs-Hämmer werden fixiert

Mit dem Milliarden-Sparpaket der Regierung geht es jetzt Schlag auf Schlag: Am Donnerstag beschließt der Nationalrat das nächste Gesetzespaket dazu.
Angela Sellner
19.05.2025, 20:20

Mit der Präsentation des Doppelbudgets 2025/26 durch Finanzminister Markus Marterbauer (SPÖ) liegt die ganze Wahrheit über die geplanten milliardenschweren Sparmaßnahmen der Regierung zur Sanierung der Staatskasse am Tisch.

Und mit den entsprechenden Gesetzen geht es jetzt Schlag auf Schlag. Ein erstes Paket war ja bereits im März beschlossen worden – unter anderem mit der Abschaffung der Bildungskarenz und dem Streichen der Umsatzsteuerbefreiung für Solaranlagen sowie der Erhöhung von Tabaksteuer und Bankenabgabe. Ein zweites Gesetzespaket soll am kommenden Donnerstag, den 22. Mai, im Nationalrat beschlossen werden.

760 Millionen fürs Budget

Bei diesem "Budgetsanierungsmaßnahmengesetz II" stehen die Anhebung der Bundesgebühren für Reisepässe & Co. sowie die erhöhten Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten im Vordergrund. Insgesamt sollen mit den im Gesetz verankerten Maßnahmen bis zum Jahr 2029 zusätzliche Einnahmen von 760 Mio.Euro ins Budget fließen. Gleichzeitig sind Entlastungen in Höhe von 20 Mio. Euro vorgesehen.

"Heute" hat die Details, welche Teuerungs-Hämmer mit dem neuen Gesetz auf uns zukommen.

Reisepass fast 50 % teurer

Staatliche Gebühren für Anträge, Dokumente oder Amtshandlungen sollen erhöht werden. Die Anpassung orientiert sich an der Inflation seit der letzten größeren Änderung  2011 beziehungsweise  2018. Für die meisten Gebühren bedeutet diese Nachvalorisierung eine Erhöhung um 48,2 %.

Für einen Reisepass sind demnach künftig 112 Euro anstelle von 75,90 Euro zu bezahlen. Die Gebühr für die Ausstellung eines Führerscheins steigt von 60,50 Euro auf 90 Euro. Gebühren, die schon 2018 erhöht wurden (wie für Staatsbürgerschaft oder bestimmte Aufenthaltstitel) sollen um 29,8 % steigen.

Die meisten dieser Gebührenerhöhungen sollen zum 1. Juli 2025 in Kraft treten.

Finanziell erwartet das Finanzministerium Mehreinnahmen von 65 Mio. Euro im Jahr 2025 und 150 Mio. Euro in den Folgejahren.

Krankenversicherung wird für Pensionisten teurer

Die Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten werden von 5,1 auf 6 % erhöht. Sie verlieren dadurch je nach Pensionshöhe mehrere hundert Euro im Jahr.

Diese Anhebung soll ab 1. Juni 2025 gelten.

Abfederung

Um die höheren Krankenversicherungsbeiträge für Pensionisten auszugleichen, soll im Gegenzug der Maximalbetrag der Sozialversicherungs-Rückerstattung auf 710 Euro erhöht werden. Dies soll bereits ab der Steuererklärung bzw. Arbeitnehmerveranlagung für 2025 möglich sein.

Eine weitere Abfederung für Pensionisten soll durch das Einfrieren der Rezeptgebühr erfolgen; sie soll 2026 nicht erhöht werden. Außerdem sollen bei der Obergrenze für Rezeptgebühren – also dem Höchstbetrag, den man pro Jahr zahlen muss – künftig auch günstige Medikamente (die weniger kosten als die Rezeptgebühr) eingerechnet werden.

Die Obergrenze für Rezeptgebühren betrug bisher 2 % des Jahresnettoeinkommens (ohne Sonderzahlungen). Sie soll nun von 2027 bis 2030 schrittweise auf 1,5 % gesenkt werden.

Die zusätzlichen Einnahmen aus der Beitragserhöhung sollen für die Finanzierung der Krankenversicherung verwendet werden.

Stiftungssteuern

Für private Stiftungen kommen steuerliche Änderungen. Unter anderem wird die Zwischensteuer bei bestimmten Einkünften von Stiftungen ab dem Veranlagungsjahr 2026 von derzeit 23 % auf 27,5 % angehoben. Das Gesetzespaket enthält auch Änderungen im Grunderwerbsteuergesetz – Dabei geht es um das Stiftungseingangssteueräquivalent, das ab dem 1. Jänner 2026 von 2,5 % auf 3,5 % steigen soll.

Kostenlose Covid-Impfung

Die Regelung, dass Corona-Impfungen kostenfrei durch niedergelassene Ärzte erfolgen können, soll bis zum 31. März 2027 verlängert werden. Die Krankenkassen sollen dafür weiterhin ein Honorar von 15 Euro pro Impfung zahlen. Zusätzlich sollen die Apotheken 5 Euro pro ausgegebener Impfdosis erhalten.

Die voraussichtlichen Kosten liegen bei 6 Mio. Euro für drei Quartale im Jahr 2025, 8 Mio. Euro im Jahr 2026 und 2 Mio. Euro für das erste Quartal 2027.

Änderungen beim AMS

Die Aufbewahrungsfristen für persönliche Daten beim Arbeitsmarktservice (AMS) sollen klargestellt werden. Daten für die Berechnung von Geldleistungen dürfen laut Gesetzesentwurf bis zu zehn Jahre nach Erreichen des Pensionsalters aufbewahrt werden. Daten, die hauptsächlich für die Betreuung und Vermittlung erhoben wurden, müssen spätestens sieben Jahre nach Ende des Vorgangs gelöscht werden.

Eine weitere Änderung betrifft finanzielle Rücklagen, die in der Vergangenheit angespart wurden – beispielsweise durch nicht vollständig genutzte Budgetmittel oder Überschüsse aus vorherigen Jahren. Für das Jahr 2025 ist geplant, 25 Mio. Euro aus diesen AMS-Rücklagen in die Arbeitsmarktrücklage zu übertragen. Dies soll dem AMS 2026 mehr Spielraum für die Finanzierung von Förderungen und laufenden Kosten geben.

Die Änderungen beim AMS sollen am 1. Juni 2025 in Kraft treten.

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