Die 35-Jährige wurde am Mittwoch (14.5.) im Rollstuhl in den Saal geschoben. Die Frau hatte sich in Gratwein-Straßengl um zwei Hunde einer Freundin gekümmert. Ein 60 Kilo schwerer Rottweiler biss die zierliche Frau fast tot. Nun stand die Halterin vor Gericht.
Ein harmloser Spaziergang endete im Februar mit einer blutigen Attacke. Die 35-Jährige – Freundin des Neffen der Halterin – war mit Rottweiler "Rocky" und Collie "Luna" spazieren, als sie zufällig einer anderen Frau mit einem Mischlingshund begegnete. Der Collie ging sofort auf den anderen Hund los, dann sah auch "Rocky" rot – die Hunde rissen so stark an den Leinen, dass die 35-Jährige stürzte. "Rocky" fiel die 49-jährige Besitzerin des Mischlings an – sie ist Tierärztin – und schließlich auch seine Betreuerin. "Hätte er keinen Maulkorb getragen, wäre ich jetzt tot", so die 49-Jährige laut "Kleine Zeitung"-Bericht.
Kurz habe es so ausgesehen, als ob die 35-Jährige die Situation wieder unter Kontrolle bekommt. Doch plötzlich riss ein Lederriemen des Maulkorbs. Der 60 Kilo schwere Rottweiler biss sofort zu. Verzweifelt versuchte die Frau noch dem wild gewordenen Hund Turnschuhe und Schal ins Maul zu stopfen – vergeblich. "Rocky" verbiss sich im Bein der Frau. Minuten später war die Polizei vor Ort, die Beamten riskierten ihr Leben. Der Hund war nicht zu bändigen. Selbst Sirene und Pfefferspray konnten den Hund nicht von seinem Opfer abbringen. Erst nach acht Schüssen aus der Dienstpistole lag der Rottweiler tot auf der Straße.
Die 35-Jährige erlitt schwere Bissverletzungen, war fünf Wochen im Spital und sitzt seither im Rollstuhl. Laut Gericht hätte die Besitzerin der Hunde ihre Bekannte vorwarnen müssen – denn "Rocky" war bereits 2019 und 2022 auffällig geworden, hatte sogar ein Kind gebissen. Trotzdem überließ die Frau den Vierbeiner der Bekannten – ohne Hinweis auf seine Vorgeschichte, wie die Verletzte sagt. Die Hundehalterin gab sich vor Gericht wortkarg.
Es gebe keinen Zweifel an der Version des Opfers, so der Richter. Die Sache sei grob fahrlässig abgelaufen. Die Hundehalterin wurde zu sechs Monaten bedingter Haft und 3.600 Euro Geldstrafe verurteilt, zusätzlich muss sie 7.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Unschuldsvermutung gilt. "Beim nächsten Mal gehen Sie sitzen", gab ihr der Richter mit auf den Weg. "Es darf aber kein nächstes Mal geben."