Auch Bierpartei muss zahlen

Mehrere Verstöße – Über 40.000 Euro Strafe für FPÖ

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat hat nach einer Prüfung nun mehrere Strafen gegen die FPÖ und die Bierpartei verhängt.
Heute Politik
12.04.2025, 21:09

Am Samstag hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Bundeskanzleramt bekannt gegeben, dass Geldbußen gegen die FPÖ und die Bierpartei verhängt wurden.

Bei den Parteifinanzen beider Parteien kam es in der Vergangenheit zu Verstößen. Die Freiheitlichen müssen nun tief in die Tasche greifen und über 40.000 Euro zahlen.

FPÖ mit mehreren Verstößen

15.500 Euro kosten die FPÖ dabei Verstöße im Zusammenhang mit der "Neuen Freien Zeitung". Es wurde etwa unter anderem unterlassen, Einnahmen und Ausgaben aus der Eigenschaft als Medieninhaber im Rechenschaftsbericht auszuweisen.

Eine weitere Buße in der Höhe von rund 26.000 Euro gibt es für die FPÖ Salzburg. Konkret handelt es sich in dieser Causa um Inserate des FPÖ-Gemeinderatsklubs, die die FPÖ Salzburg und deren Bürgermeisterkandidaten bewarben. Rechnungshof und auch UPTS werteten das als eine Spende an die Partei, doch der Gemeinderatsklub scheine in den Rechenschaftsberichten nicht in der Spendenliste auf.

Hinzu kommen dann noch 330 Euro, weil der frühere Klubobmann von Oberösterreich, Herwig Mahr, Sachspenden in Form der Veröffentlichung von Einschaltungen angenommen hatte. Facebook-Anzeigen wurden dabei von Freiheitlichen Landtagsklub bezahlt, würden aber keinen Bezug zum Klub aufweisen.

Verfahren eingestellt

Die FPÖ-Kärnten kann hingegen aufatmen, denn der UPTS stellt ein Verfahren bezüglich eines Fanshops ein. Der UPTS widerspricht dem Rechnungshof, der der Ansicht war, dass der Verkauf von Werbeartikel der FPÖ über einen Fanshop eine Werbemaßnahme für die Partei darstelle. Der UPTS betont aber, dass es sich bei dem betroffenen Shop um kein Geschäft der FPÖ Kärnten handelt.

5.000 Euro Strafe für Bierpartei

Bei der Bierpartei sah der Rechnungshof zudem eine unzulässige Spende im Verkauf von Bierpartei-Fanartikeln im Webshop der Band Turbobier. Der UPTS gab dem Rechnungshof recht – die Webseite von Turbobier habe zu einem Drittel der Partei als Werbe- und Verkaufsplattform gedient.

5.000 Euro obendrauf gibt es zudem für eine Spende, die zu spät dem Rechnungshof gemeldet wurde.

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