Strenge Italiener

Mann muss für offenes Autofenster 42 Euro Strafe zahlen

Ein Autofahrer hatte sein Fahrzeug abgestellt und das Seitenfenster leicht offen gelassen. Als er zurückkam, wartete ein Strafzettel.
Heute Life
14.05.2025, 22:54

Ein leicht geöffnetes Autofenster sorgt in der italienischen Stadt Vicenza für Aufsehen – und für einen Strafzettel.

Ein Autofahrer hatte sein Fahrzeug nahe des Santuario Monte Berico abgestellt und das vordere linke Seitenfenster etwa zehn Zentimeter offen gelassen. Als er vom Kirchenbesuch zurückkam, wartete ein Strafzettel über 42 Euro. Die Begründung: Er habe "keine geeigneten Vorsichtsmaßnahmen getroffen, um eine unbefugte Nutzung des Fahrzeugs zu verhindern".

Was für viele wie eine überzogene Maßnahme klingt, hat laut Stadtpolizei rechtlich Hand und Fuß. Grundlage ist Artikel 158, Absatz 4 der italienischen Straßenverkehrsordnung. Der besagt, dass bei abgestellten Fahrzeugen dafür gesorgt werden muss, dass weder Unfälle passieren noch eine Nutzung durch Unbefugte möglich ist. Dazu zählt etwa, Fenster zu schließen, keine Schlüssel sichtbar im Auto zu lassen – kurz: es nicht Einbrechern oder Vandalen zu leicht zu machen. Bei Verstoß drohen Strafen zwischen 42 und 173 Euro.

Der betroffene Fahrer verzichtet auf einen Einspruch, kann die Maßnahme aber nicht ganz nachvollziehen. "Wo bleibt da der Hausverstand?", fragt er sich.

Die Polizei sieht das anders. So ging es bei dem Fall nicht nur um das Fenster. Das Auto sei falsch herum und auf einer abschüssigen Straße geparkt worden, dabei teilweise in den Verkehrsraum hineinragend. Ein Szenario, das für Gefahr sorgen könnte.

Durch das offene Fenster hätte jemand die Handbremse lösen können. Die Folge: Ein "Geisterauto" auf Abwegen. Statt das Fahrzeug abzuschleppen oder eine höhere Strafe zu verhängen, hätten sich die Beamten bewusst für die mildere Variante entschieden.

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Bürgermeister Giacomo Possamai stellt sich nun öffentlich hinter seine Polizei: "Es ging hier nicht um Bürokratie, sondern um Verkehrssicherheit", betont er. Die Beamten hätten "nach bestem Wissen und Gewissen" gehandelt. Willkür könne man ihnen nicht vorwerfen – auch wenn nicht alle Bürger Vicenzas das so sehen.

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