Streit um Kameraschaden

Kamera kaputt – AK zwingt Versicherung in die Knie

Nach einem Feuchtigkeitsschaden verweigerte die Versicherung die Reparatur. Doch die AK Oberösterreich klagte – und gewann.
Oberösterreich Heute
23.05.2025, 04:00

Ein Oberösterreicher aus dem Bezirk Urfahr-Umgebung traute seinen Augen nicht: Zu Weihnachten 2024 ließ sich seine Digitalkamera nicht mehr einschalten – obwohl der Akku voll war.

Der Verdacht: ein Feuchtigkeitsschaden. Doch die zuständige Geräteversicherung verweigerte die Reparatur. Der Grund: Der Konsument könne nicht erklären, wie es zu dem Schaden kam.

Dabei hatte der Mann die Kamera laut eigenen Angaben stets ordnungsgemäß verwendet – etwa beim Wandern oder bei Familienfeiern. Auch der Verkäufer beim Geschäft bestätigte den Wasserschaden. Trotzdem lehnte die Versicherung die Zahlung ab – und berief sich auf eine angeblich verletzte "Obliegenheit".

Obliegenheiten sind in diesem Zusammenhang Verhaltensvorschriften, die der Versicherungsnehmer einhalten muss, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.

AK brachte Klage ein

Die Arbeiterkammer Oberösterreich sah das anders: Der Schaden sei eindeutig versichert, die Kamera korrekt genutzt worden. Erst als ein Anwalt der AK vor dem Bezirksgericht Linz Klage einbrachte, lenkte der Versicherer ein – und zahlte die 329 Euro Reparaturkosten.

Immer öfter berichten Konsumenten von ähnlichen Fällen: Geräteversicherungen, für die brav Prämien gezahlt wurden, verweigern im Ernstfall die Leistung. Die Arbeiterkammer rät daher zur Vorsicht beim Abschluss solcher Versicherungen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 23.05.2025, 08:02, 23.05.2025, 04:00
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