"Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll", mit diesen Worten beginnt Patricia P. das Gespräch mit "Heute". Völlig verzweifelt ist die Niederösterreicherin, sie steckt in einer finanziellen Notlage.
Die 27-Jährige aus dem Bezirk Bruck an der Leitha hatte einige Jobs im Tourismus, seit März ist sie ohne Arbeit. "Ich habe mich sofort, wie es vorgeschrieben ist, beim AMS gemeldet", sagt sie. Auf ihrem Leistungsanspruch vom Arbeitsmarktservice steht jetzt: 'Täglich 19,91 Euro', "wie soll ich davon leben?". Hochgerechnet sind das etwa 600 Euro monatlich.
"Ich brauche Hilfe, davon geht sich ja kaum die Miete aus", sagt Patricia P. Zu essen gibt es für sie derzeit nur Brot, Kartoffel, Reis und Obst, mehr geht sich nicht aus. "Ich esse gerade nicht viel, habe auch keine Lust darauf", sagt sie. Und dann: "Mein Magen ist kleiner geworden."
Der nächste Schritt führte P. auf die Bezirkshauptmannschaft. Hier kann sie sich um Sozialhilfe anmelden. Der Antrag ist gestellt, die Information vom Amt lautete "es wird in etwa drei Monate dauern", sagt P.
Es ist eine lange Zeit, um von nur 19,91 Euro täglich zu leben. Die Frau sprach bei weiteren Organisationen vor. Exemplarische Antwort (vom Roten Kreuz): "Die meinten, sie können mir erst im Juni helfen."
P. ist "intensiv auf der Job-Suche", wie sie "Heute" erzählt. Am Tag unseres Gesprächs hat sie drei Vorstellungsgespräche. "Ich habe bereits mehr als 300 Bewerbungsschreiben abgeschickt – jeden Tag werden es mehr, ich will ja arbeiten!" Die andere Seite: Es gibt Jobs, bei denen man nur 800 Euro verdient, andere, die erst in vielen Wochen die Arbeitskraft brauchen.
Das AMS fragen wir, wieso die Auszahlung so gering sei. Immer wieder, so die Antwort, habe P. seit 2021 gearbeitet, dazwischen aber Arbeitslosengeld beziehungsweise Notstandshilfe bekommen: "Durch ihre letzte Beschäftigung im März 2025 hat sie die Voraussetzungen für einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld erfüllt, da sie innerhalb der Rahmenfrist mehr als 28 Wochen (196 Tage) arbeitslosenversicherte Beschäftigung vorweist. Aufgrund der Entgelte, die für die Bemessung des neuen Arbeitslosengeldes herangezogen werden, ist dieses neue Arbeitslosengeld deutlich niedriger als der vorherige Anspruch. Seit dem 24.03.2025 erhält sie daher nur noch das neue, niedrigere Arbeitslosengeld."
"Heute" fragte auch bei der Bezirkshauptmannschaft nach, wieso es drei Monate dauert, bis die Sozialhilfe überprüft wird. Die Antwort: "Der genannte Zeitraum ist jener, der im Gesetz für die Erledigung derartiger Anträge genannt ist. In der Regel dauert die Erledigung von Sozialhilfeanträgen deutlich weniger als drei Monate." Der nächste Satz birgt einen Mini-Lichtblick: "Der Antrag von Frau P. wird – so die Voraussetzungen gegeben sind, was noch abschließend zu ermitteln ist – so rasch als möglich erledigt werden."
Patricia P. reagiert zunächst erfreut, dennoch bleibt vorerst diese Frage offen: "Soll ich im Mai meine Miete bezahlen oder soll ich das Geld für Essen ausgeben?"