Reform des Strafvollzugs

"Fußfessel neu" verkürzt Grassers Haft

Justizministerin Sporrer (SPÖ) nutzt das neue Budget für eine Reform des Strafvollzugs. Das dürfte vor allem einen freuen: Karl-Heinz Grasser.
Heute Politik
13.05.2025, 12:28

Es sei "die umfassendste Strafvollzugsreform der letzten zehn Jahre": Justizministerium Anna Sporrer (SPÖ) spart nicht mit Superlativen. Sie soll nicht nur das Budget, sondern auch die Gefängnisse entlasten. Ein weiteres Ziel ist die Förderung von Resozialisierung und Sicherheit. Das sind die konkreten Pläne der Ministerin:

Häftlinge kommen leichter zu einer Fußfessel

Die Regeln für die Gewährung einer Fußfessel werden gelockert. Künftig wird bereits bei der Aufforderung zum Strafantritt über die Möglichkeit der Verbüßung der Haft im elektronisch überwachten Hausarrest informiert.

Die noch zu verbüßende Strafzeit wird von zwölf auf 24 Monate erweitert. Ausgenommen sin dabei Verurteilungen wegen schwerer Gewalt- und Sexualdelikte, etwa schwere Fälle fortgesetzter Gewaltausübung oder von Verletzung der sexuellen Selbstbestimmung, aber auch terroristische Straftaten.

Karl-Heinz Grasser als Nutznießer?

Dass man die Fußfessel auch beantragen kann, wenn man noch mehr als ein Jahr Haft zu verbüßen hat, könnte einem (künftigen) Promi-Häftling zugute kommen. Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser muss innerhalb der nächsten 30 Tage seine Haftstrafe nach der Verurteilung wegen Korruption und Untreue antreten. Je nachdem, wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt, könnte sich seine Zeit in der Justizanstalt verringern und er mit Fußfessel heimgehen.

Da würde ihn noch eine weitere Annehmlichkeit erwarten: Denn geplant ist auch in dieser Vollzugsform die Einführung der Möglichkeit der Bewegung im Freien.

"Gefängnisse entlasten": Bedingte Entlassungen werden ausgeweitet

Ausgeweitet wird die bedingte Entlassung. Dadurch soll eine Entlastung der Gefängnisse, aber auch ein wichtiger Beitrag für eine gelungene Resozialisierung geleistet werden. Derzeit kann eine bedingte Entlassung aus rein generalpräventiven Grünen abgelehnt werden. Das sind Gründe, die nichts über die von dieser Person ausgehende Wiederholungsgefahr aussagen. Dieser Ablehnungsgrund entfällt künftig, wenn keine anderen Gründe gegen die Entlassung sprechen, etwa die Gefährlichkeit des Straftäters.

Handyverbot im Häfn

Ein weiterer Punkt betrifft aber auch die Sicherheit und Ordnung in den Justizanstalten. In der Vergangenheit kam es immer wieder vor, dass Handys in Gefängnisse geschmuggelt wurden. Damit soll Schluss sein. Künftig sind auf dem Gelände von Justizanstalten Handys verboten. Ausnahmen betreffen dienstlich oder im Einzelfall zugelassene Geräte. Zudem soll die Möglichkeit geschaffen werden, Störsender oder Anlagen, die Mobilfunkfrequenzen unterdrücken können, einzusetzen.

Bodycams und Taser für Justizwachebeamte

Gesetzlich geregelt wird der Einsatz von Bodycams für Justizwachebeamte zur Aufzeichnung von Amtshandlungen in bestimmten Fällen. Zu ihrer Sicherheit dürfen sie in Zukunft auch Taser, Teleskopeinsatzstäbe oder Pfefferspray als Dienstwaffe verwenden. Das soll sie besser schützen und ihren Arbeitsalltag erleichtern.

„Die neuen Vorschriften werden für mehr Sicherheit in den Gefängnissen sorgen.“
Anna SporrerJustizministerin (SPÖ)

"Mit der Reform des Strafvollzugsgesetzes und der darin enthaltenen Ausweitung des elektronisch überwachten Hausarrests und den neuen Regeln für die bedingte Entlassung schaffen wir dreierlei: einen Beitrag zur Entlastung des Bundeshaushalts, einen Beitrag zur Entlastung der Belegung der Gefängnisse und einen Beitrag zur besseren Resozialisierung", sagt Justizministerin Sporrer. Darüber hinaus würden die neuen Vorschriften für mehr Sicherheit in den Gefängnissen sorgen.

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