Signa-Milliardenpleitier René Benko muss vorerst weiter in seiner Zelle in der Justizanstalt Wien-Josefstadt bleiben. Nachdem seine Untersuchungshaft zuletzt am 7. April 2025 aus dem Haftgrund der Tatbegehungsgefahr fortgesetzt worden war, beantragte Benkos Anwalt am 25. April neuerlich die Enthaftung.
Seitens der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) wird weiter vom Vorliegen der Haftgründe Flucht- und Tatbegehungsgefahr ausgegangen, die Behörde beantragte daher die Fortsetzung der U-Haft.
Am Dienstag wurde Benko erneut der Haftrichterin vorgeführt und das Landesgericht für Strafsachen Wien entschied: Die U-Haft für Benko wird um zwei weitere Monate fortgesetzt. Das Gericht geht weiter von dringende Tatverdacht und dem Vorliegen des Haftgrundes der Tatbegehungsgefahr aus, wurde mitgeteilt.
Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft ist binnen drei Tagen eine Beschwerde an das OLG Wien möglich. Die WKStA und die Verteidigung gaben jeweils keine Erklärung ab.
Die nächste Haftprüfungsverhandlung muss spätestens am 7. Juli stattfinden. Beschuldigte können aber jederzeit ihre Enthaftung beantragen, spricht sich die Staatsanwaltschaft gegen die Enthaftung aus, hat eine Haftprüfungsverhandlung stattzufinden.
Benko sitzt bereits seit 24. Jänner in U-Haft im Grauen Haus in Wien. Täglich viele Stunden bereitet er sich dort auf seinen Prozess vor.
Dem Vernehmen nach bereitet die WKStA in der hochkomplexen Signa-Causa zunächst eine Teilanklage vor, damit der Prozess schneller starten kann. "Das muss wegen der U-Haft sogar die zwingende Intention der WKStA sein. Sie wird diesen Weg verfolgen", sagt Benkos Anwalt Norbert Wess im Interview mit der "Presse".
"Dass das aber wirklich so rasch gelingt, wage ich zu bezweifeln", so Wess weiter: "Alle diese Akten sind berichtspflichtig. Das heißt, die WKStA muss sich ihr Vorhaben bis hinauf zum Justizministerium erst genehmigen lassen. Dazu kommt, dass die Sachverhalte wirklich komplex sind."
Eile ist für die Ankläger geboten, weil nach sechs Monaten U-Haft diese besser begründet werden muss. Deshalb will die WKStA noch vor dem Sommer eine erste Anklage gegen Benko einbringen.