Das Bundesamt für Fremdwesen und Asyl (BFA) hat für Montag, den 23. Juni, einen Abschiebeflug nach Syrien organisiert, heißt es in einem Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts. Darüber berichtete das Ö1-Morgenjournal.
Es handelt sich dabei um einen 32-jährigen Mann, der zuletzt wegen mehrerer Straftaten sieben Jahre im Gefängnis gesessen ist. Die Abschiebung sei im Einklang mit österreichischem und EU-Recht, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte habe keinen Stopp für diese Maßnahme gesetzt, erklärt Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination Österreich. Dies sei angesichts der Lage in Syrien kritikwürdig, zumal das Land weiterhin als unsicher gilt, so der Experte.
Zwar sind die neuen Machthaber in Syrien nach dem Sturz des Assad-Regimes bemüht, eine neue Regierung aufzubauen, doch jüngste Anschläge – wie das Attentat vom Sonntag auf eine griechisch-orthodoxe Kirche in Damaskus mit 20 Toten – sowie Berichte über Vergeltungsgewalt gegen frühere Assad-Anhänger, dass die Sicherheitslage und der soziale Frieden weiterhin sehr fragil sind.
Zurück zur Abschiebung: Syrien soll sich bereit erklärt haben, den Mann zurückzunehmen und ein Rückreisezertifikat ausgestellt, das allerdings noch am Montag abläuft. Wird der 32-Jährige bis dahin nicht abgeschoben, bleibt er weiterhin in Schubhaft, bis ein neues Heimreisezertifikat ausgestellt wird. Das Innenministerium beantwortet derzeit keine Fragen, die Abschiebung wird weder bestätigt noch dementiert.
Welche Konsequenzen dem Mann in Syrien drohen, ist ebenfalls unklar. "Menschenrechte sind kein Schönheitswettbewerb. Wir können nicht sagen, ob diese Person festgenommen wird, oder ob sie gefoltert wird. Das ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht abschätzbar", so Gahleitner-Gertz.