Ab 1. Juli 2025 müssen niedergelassene Ärzte Labor- und Radiologiebefunde sowie zugehörige Röntgen-, MRT- und CT-Bilder verpflichtend in der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) speichern. Ab 2026 gilt diese Pflicht auch für stationäre Krankenanstalten und bei telemedizinischer Behandlung. Bis spätestens 2030 sollen alle fachärztlichen Befunde digital verfügbar sein.
Mit dem Ausbau erhalten Patienten jederzeit Zugriff auf ihre vollständigen medizinischen Befunde. Damit soll die Kommunikation zwischen behandelnden Ärzten verbessert, das Risiko von Wechselwirkungen und Fehldiagnosen reduziert sowie eine effizientere Behandlung ermöglicht werden.
Parallel dazu wird das ELGA-Portal modernisiert und eine Smartphone-App entwickelt. Neue Funktionen wie ein digitaler Medikationsplan und eine kompakte Patientenkurzakte sind geplant.
Die Teilnahme an ELGA bleibt jedoch freiwillig. Patienten können sich weiterhin abmelden, falls sie ihre Daten nicht digital speichern möchten.