Mit E-Motoren ausgestattet

Bobby Cars getuned – Polizei straft wegen 17 Verstößen

Ein Grazer fuhr mit einem aufgemotzten Bobby Car und wurde von der Polizei erwischt. Er bekämpfte die Strafen vor Gericht – und scheiterte.
Österreich Heute
20.05.2025, 06:45

Seit 2019 machen Ingenieur Peter Pötzi und Software-Entwickler Daniel Brunner mit ihren aufgemotzten Elektro-Bobby-Cars Graz unsicher – "Heute" berichtete. Gemeinsam mit anderen Studenten bauten Pötzi und Brunner die "Rutsch-Autos" für Kleinkinder zu kleinen Flitzern um.

So wurden die ursprünglichen Räder abmontiert und durch jene eines Hoverboards ersetzt. Auch die Motoren des Hoverboards wurden eingesetzt, das Fahrzeug an vier Rädern elektrisch durch eine Batterie angetrieben. Die aufgemotzten Bobby Cars schaffen bei einer maximalen Leistung von 765 Watt eine Geschwindigkeit von zirka 40 km/h.

17 Verstöße gegen Straßenverkehrsordnung

Am 11. August 2021 war Brunner um 0.53 Uhr auf einem kombinierten Geh- und Radweg in Graz unterwegs, als er von der Polizei erwischt wurde. Insgesamt 17 Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Kraftfahrgesetz (KFG) wurden dem Steirer vorgeworfen, eine satte Strafe inklusive, wie etwa die "Presse" berichtet.

Obwohl es ihm zumutbar gewesen wäre, habe sich der Lenker vor Antritt der Fahrt nicht davon überzeugt, dass sein Fahrzeug den Vorschriften entspreche. Es fehlten Zulassung, Haftpflichtversicherung, eine geeignete Bremsanlage, Beleuchtung sowie Lenkung.

Spielzeug oder Fahrzeug?

Brunner legte Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein und hatte (vorerst) Erfolg damit: Es handle sich bei den Bobby Cars um "fahrzeugähnliches Spielzeug", sie seien deshalb rechtlich wie Skateboards oder Tretroller zu behandeln. Das Gericht hob die Strafen auf und stellte das Verfahren ein.

Doch die Landespolizeidirektion Steiermark ließ nicht locker und wandte sich an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Und dieser hob die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes auf. Die bis zu 40 km/h schnellen Bobby Cars seien sehr wohl als Fahrzeuge einzustufen, ein so starkes und schnelles Beförderungsmittel diene jedenfalls auch einem Verkehrsbedürfnis.

Gleiche Regelung wie bei E-Scootern

Der VwGH griff dabei auf die Gesetzgebung in Bezug auf E-Scooter zurück: Überschreiten diese 25 km/h Bauartgeschwindigkeit und maximal 600 Watt Leistung gelten sie als Fahrzeuge im Sinn der StVO und benötigen auch ein Kennzeichen – dies gelte auch für aufgemotzte Bobby Cars mit einer Maximal-Leistung von 765 Watt und einer Maximal-Geschwindigkeit von 40 km/h. Die Causa geht zurück an das Verwaltungsgericht, dieses muss nun neu über die Strafen entscheiden.

Trotz der Entscheidung des VwGH wollen Brunner und Pötzi weiterfahren: "Wir haben nicht gewonnen und nicht verloren. Wir dürfen nur nicht mehr über 25 km/h fahren", meint Brunner zur "Kleinen Zeitung". Gegebenenfalls erhalten die Bobby Cars zudem Vorrichtungen wie etwa Reflektoren, die auch Fahrräder benötigen.

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 20.05.2025, 07:02, 20.05.2025, 06:45
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