Nach Wöginger-Anklage

Causa Finanzamt Braunau – hochrangige Beamten gekündigt

Neben ÖVP-Klubobmann Wöginger sind in der Causa um die Besetzung des Finanzamts Braunau zwei Beamten angeklagt. Sie wurden nun suspendiert.
Newsdesk Heute
30.05.2025, 07:43
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Wie der "Standard" berichtet, zieht die Causa um die Besetzung des Finanzamts Braunau nun weitere Konsequenzen nach sich. Erst vor kurzem hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) diesbezüglich Anklage gegen den ÖVP-Klubobmann August Wöginger eingebracht.

Dem ÖVP-Mann wird vorgeworfen, beim ehemaligen Kabinettschef des Finanzministeriums, Thomas Schmid, für die Bestellung eines oberösterreichischen ÖVP-Bürgermeisters zum Vorstand des Finanzamts für Braunau, Ried und Schärding interveniert zu haben. Neben Wöginger sind auch zwei hochrangige Beamte des Finanzministeriums angeklagt. Wie das Finanzressort gegenüber der APA bestätigt, wurden die beiden nun suspendiert.

"Disziplinarrechtliche Schritte eingeleitet"

"Wir haben in dieser Causa als Dienstgeber die vorgesehenen dienst- und disziplinarrechtlichen Schritte eingeleitet", hieß es seitens des Finanzministeriums. Dem Vernehmen nach soll es sich bei ihnen um den bisherigen Leiter des Finanzamts Österreich, Siegfried Manhal und einen Gewerkschafter der ÖVP-nahen Fraktion Christlicher Gewerkschafter (FCG) handeln.

Im Jahr 2017 sollen die beiden Teil jener Personalkommission gewesen sein, die über die Leitung des Finanzamts entschieden hatte. Laut der Anklage soll sich Wöginger im Vorfeld über Schmid eingemischt und sich für den ÖVP-nahen Kandidaten starkgemacht haben. Dieser wurde schlussendlich auch mit der Funktion betraut.

Mitbewerberin klagte

Daraufhin hatte eine unterlegene Bewerberin geklagt und vor dem Bundesverwaltungsgericht Recht bekommen. In der Causa wird der ÖVP-Klubchef als sogenannter Bestimmungstäter wegen Missbrauchs der Amtsgewalt angeklagt. Den beiden Beamten wirft die WKStA ebenfalls Missbrauch der Amtsgewalt vor.

Obwohl sie befangen waren, sollen sie als Vorsitzender bzw. als Mitglied der Begutachtungskommission tätig geworden sein, heißt es in der Anklage. Aus parteipolitischen Erwägungen sollen sie einen Kandidaten, trotz dessen geringerer Qualifikation, an die erste Stelle gereiht haben.

Für alle genannten Personen gilt die Unschuldsvermutung.

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