Zuerst scheiterte die, von Sahra Wagenknecht, neu gegründete Partei knapp am Einzug in den Deutschen Bundestag und nun auch noch vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Noch vor der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses wollte das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) die Stimmen neu auszählen lassen.
Am Donnerstag lehnte das Gericht in Karlsruhe allerdings mehrere entsprechende Anträge des BSW sowie von Parteimitgliedern und Wahlberechtigten ab. Damit kann das amtliche Endergebnis am Freitag festgestellt werden.
Das BSW war bei der Bundestagswahl mit 4,97 Prozent denkbar knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert. Letztlich fehlten rund 13.400 Stimmen. Das Vorgehen der Partei vor dem Gericht war ungewöhnlich. Normalerweise werden Einsprüche gegen ein Wahlergebnis beim Bundestag eingelegt - dessen Wahlprüfungsausschuss entscheidet dann darüber.
Erst gegen diese Entscheidung kann dann eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erhoben werden. Dieses prüft, ob Wahlfehler begangen wurden. Eine Wahl wird nur dann für ungültig erklärt, wenn besonders schwere Wahlfehler sich womöglich auf die Sitzverteilung im Bundestag auswirken.
Diese Regelung war nun auch der Grund dafür, dass die BSW-Eilanträge keinen Erfolg hatten. Das Verfassungsgericht erklärte, dass Rechtsschutz in Bezug auf eine Wahl vor der Feststellung des endgültigen Ergebnisses nur begrenzt möglich sei. Insbesondere wenn es um etwaige Zählfehler gehe, müsse das normale Wahlprüfungsverfahren eingehalten werden. Damit seien keine unzumutbaren Nachteile verbunden.
Das BSW hatte sein Vorgehen mit "zahlreichen Unregelmäßigkeiten" und dem sehr knappen Ergebnis begründet. Da die Anträge scheiterten, kann der Bundeswahlausschuss am Freitag nun das endgültige Ergebnis der Bundestagswahl vom 23. Februar feststellen.
Laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis lag die CDU/CSU mit 28,6 Prozent der Zweitstimmen klar vorn. Es folgten die AfD mit 20,8 Prozent, die SPD mit 16,4 Prozent und die Grünen mit 11,6 Prozent. Auch die Linke schaffte mit 8,8 Prozent klar den Wiedereinzug in den Bundestag. Neben dem BSW scheiterte hingegen auch die FDP mit 4,3 Prozent an der Fünf-Prozent-Hürde. (AFP)