Nach dem Osterfest macht sich die Regierung direkt wieder ans Eingemachte. Eine lange geforderte und wild umstrittene Maßnahme wurde am Dienstag im Innenausschuss des Nationalrats spruchreif gemacht. Es geht um eine "Pause" bei der Familienzusammenführung.
Konkret wird es der Regierung durch eine Änderung des Asylgesetzes ermöglicht, die Bearbeitung von Anträgen auf Familienzusammenführung per Verordnung vorübergehend auszusetzen. Behörden müssen sich dann nicht mehr an die sechsmonatige Entscheidungsfrist halten.
Hintergrund ist die Überlastung des Bildungssystems und eine "massive Steigerung" der Jugendkriminalität, erläuterte Innenminister Gerhard Karner. So sind allein in den letzten zwei Jahren 17.000 Schutzberechtigte über diese Regelung nach Österreich "nachgezogen", viele davon Kinder.
Doch es gibt ein großes Aber: Im Antrag werden einige Ausnahmefälle angeführt. Und diese betreffen insbesondere Minderjährige oder andere Antragsteller, bei denen das Recht auf Privat- und Familienleben laut EMRK "zwingend geboten" ist. Bei diesen soll die halbjährige Entscheidungsfrist auch während der Gültigkeit der in Rede stehenden Verordnung eingehalten werden müssen.
Die FPÖ spricht deshalb von einem "Placebo", fordert einen generellen "Asylstopp" und sieht in den Ausnahmen eine bereits eingebaute "Handlungsanleitung für die Asylindustrie und Schleppermafia", um die Regelung zu umgehen. Den Grünen wiederum erschließe sich die Notwendigkeit der Regelung nicht.
Für die SPÖ ist die Novelle "richtig und richtungsweisend". Sie setze "die richtigen Signale", um den gesellschaftlichen Zusammenhalt nicht weiter zu schwächen. Inhaltlich sah sich Wolfgang Gerstl (ÖVP) in dieser Frage nicht weit von den Freiheitlichen entfernt.
Die ÖVP unterscheide sich jedoch "strikt" hinsichtlich der Umsetzung der politischen Ziele. Wenn Anträge von Fremden als nicht eingebracht gelten sollen "hört sich der Rechtsstaat auf", so Gerstl. In dieser Formulierung der FPÖ komme zum Ausdruck, dass ihnen die Menschenrechte "im Grunde egal" seien.