Wegen Wasserschaden

Wienerin (76) lebt seit 2 Jahren mit Loch in der Wand

Ilse A. (76) hatte in ihrer Wohnung einen Wasserfleck an der Wand. 2023 wurde ein Loch gestemmt, das danach nicht mehr verschlossen wurde.
Christine Ziechert
19.05.2025, 07:15

Ilse A. (76) ist eine große Liebhaberin von klassischer Musik. Immer wieder besucht die Pensionistin, die zwischen Wien und Kärnten pendelt, Konzerte im Wiener Musikverein oder geht in die Oper: "Ich habe mir Anfang 2000 eine kleine Garconniere mit rund 30 Quadratmetern in der Jodlgasse in Hietzing gekauft, damit ich regelmäßig nach Wien kommen und auch dort übernachten kann", berichtet sie im Gespräch mit "Heute".

Eines Nachts im Mai 2018 kam die Wahl-Wienerin von der Oper heim, da traf sie fast der Schlag: "Schon bei der Tür ist alles geschwommen, der Teppich hatte sich voll gesoffen. Ich habe dann alles aufgewischt und versucht, mit dem Fön so gut wie möglich den Boden zu trocknen."

Wasser wurde beim Balkon hereingedrückt

Grund für den Wasserschaden war laut Ilse A. eine (ihrer Meinung nach nicht notwendige) Sanierung des Balkons: "Ursprünglich waren Fliesen am Balkon. Nach der Sanierung haben sich diese aber abgelöst. Daher wurden viel zu dicke Platten verlegt, die mindestens 3 Zentimeter Niveauunterschied zum Boden im Wohnzimmer hatten. Dadurch wurde das Wasser in die Wohnung hineingedrückt."

"Ich habe das der damaligen Hausverwaltung gemeldet. Tür und Balkon wurden x-mal angeschaut, aber gerichtet wurde nichts. Ein Fleck am Boden wurde immer größer, der Wasserschaden ist geblieben. Der Fertigparkett muss erneuert werden", meint Ilse A.

Arbeiter stemmten Loch in die Wand

Anfang 2023 wechselte die Hausverwaltung, die LIM-Management GmbH übernahm. "Im Februar 2023 war dann jemand von der Hausverwaltung bei mir daheim, um sich die Wasserschäden anzusehen. Inzwischen hatte sich auch ein Wasserfleck an der Wand, direkt über meinem Bett, gebildet. Im Mai kamen dann viermal Arbeiter einer Sanierungsfirma, die sich auf die Suche nach der Ursache des Wasserflecks machten. Sie haben direkt über dem Bett ein Loch in die Wand gestemmt", berichtet die 76-Jährige.

Schließlich wurde herausgefunden: Die Ursache dürfte offenbar eine undichte, innen geführte Dachableitung sein: "Die Arbeiter haben Wasser in das Loch gegossen und sogar mit Luminat (UV-Tracer für Rohrbrüche, Anm.) gearbeitet, um die Schäden sichtbar zu machen. Im Juli 2023 waren sie dann noch einmal kurz da, dann habe ich von der Firma nichts mehr gehört", erinnert sich die Pensionistin.

„Ich habe jetzt seit zwei Jahren dieses etwa 30 Zentimeter große Loch in der Wand. Es rieselt auf mein Bett“
Ilse A.will, dass das Loch endlich wieder verschlossen wird

Anfang 2024 wurde die Situation noch von einer weiteren Firma begutachtet, im heurigen März sah sich ein Haustechniker der Hausverwaltung erneut die Schäden an. Getan wurde allerdings nichts: "Ich habe jetzt seit zwei Jahren dieses Loch in der Wand. Es rieselt auf mein Bett. Ich will, dass das Loch endlich wieder verschlossen und der Wasserschaden behoben wird", meint Ilse A.

"Heute" fragte bei der LIM-Management GmbH nach: "Bei dem Loch handelte es sich um eine minimale Probeöffnung, welche 2023 aufgrund eines Wasserschadens in der darüberliegenden Wohnung notwendig war. Das Thema mit dem Bodenaufbau auf dem Balkon stammt aus der Zeit der Vorverwaltung. Hier liegen uns keine Unterlagen auf", heißt es.

Wiederherstellung von ursprünglichem Zustand

Nach Abklärung der Ursache für den Wassereintritt im Zimmer sei 2024 ein Angebot für die Sanierung des Balkonbodens und auch für das Verschließens des Probelochs in der Decke eingeholt worden: "Wir hätten dies auch schon gerne durchführen lassen wollen. Es ist bis jetzt nicht dazu gekommen, da Frau A. auf die Herstellung des Bodenaufbaus in der Art vor 2018 besteht. Die Erhaltungspflicht bezieht sich aber auf die Sanierung von Bestand und nicht auf die Herstellung von Neuem."

Man sei bemüht, mit Ilse A. Einvernehmen in Bezug auf die Reparatur herzustellen: "Frau A. lehnt aber eine Kostenbeteiligung für eine andersartige Herstellung wie Bestand ab und lässt die beiden Arbeiten nur gemeinsam zu. Zudem ist sie nur fallweise in der Wohnung. Dies sind die Gründe, die es für uns schwierig machen, diese Angelegenheit seit 2024 zu einem Ende zu bringen. Wir sind 'startklar', sofern Frau A. die Arbeiten durchführen lässt und den Zugang ermöglicht. Die Arbeiten könnten nächste Woche durchgeführt und abgeschlossen werden."

{title && {title} } cz, {title && {title} } Akt. 19.05.2025, 07:29, 19.05.2025, 07:15
Weitere Storys
Es gibt neue Nachrichten auf Heute.atZur Startseite
OSZAR »