Syrer, die mit Macheten ein Lokal stürmen und Tschetschenen, die Pistolen aus dem Kofferraum ihres BMW holen: Ein Bandenkrieg eskalierte im Vorjahr mitten in Wien. Nun mussten am Montag (28.4.) zwei Tschetschenen auf der Anklagebank Platz nehmen – gekonnt verteidigt von Alexander Philipp und Florian Kreiner. Versuchter fünffacher Mord lautete der schwere Vorwurf. Den Männern droht bis zu lebenslange Haft.
Nachdem mehrere Syrer am 5. Juli 2024 einem jungen Tschetschenen in ein Lokal in Wien-Brigittenau gefolgt waren, ihn angeblich mit einem Messer bedroht hatten, rückte wenig später Verstärkung an. Emir K.(30) und Schamil G. (29) sollen mit einem unbekannten Dritten in einem BMW X5 zum Anton-Kummerer-Park bei der U6-Station Jägerstraße gerast sein.
Laut Zeugen holten die Männer Pistolen aus dem Kofferraum, sollen das Feuer eröffnet haben. Die Burschen, die angeblich als "505er" (syrische Gang) identifiziert worden waren, sollen durch die Kugeln knapp verfehlt worden sein, ergriffen sofort die Flucht.
Erstangeklagter Emir K. habe sechs Mal auf fünf Syrer geschossen, erklärte der Staatsanwalt. Der 30-Jährige meinte, er habe am Tatort lediglich dem kleinen Bruder eines Bekannten helfen wollen. Dieser habe ihn verzweifelt angerufen, von der Attacke der Syrer im Park erzählt. Daraufhin sei mit seinem BMW X5 und zwei Freunden losgefahren, um den Streit zu schlichten. Schon bei der Fahrt dorthin habe er Vermummte gesehen, "bewaffnet mit Macheten".
"Der Tatort war voller Einschusslöcher", führte der Staatsanwalt aus. Zum Glück wurde niemand getötet. Über das Kennzeichen des 50.000 Euro teuren BMWs war der 30-Jährige schnell ausgeforscht, er sitzt genau wie der zweitangeklagte Schamil G. (29) seit letzten Sommer in U-Haft. Beide bekannten sich "nicht schuldig".
"Ich habe Schüsse gehört, aber nicht gesehen wer schießt", so der 30-Jährige. Die Polizei sicherte Schmauchspuren am Lenkrad des BMWs. "Er muss geschossen haben", so der Richter.
Nein, er habe nicht im Park sondern am Vortag in Bratislava auf einem Schießstand Schüsse abgefeuert, rechtfertigte sich der Hauptangeklagte. "Haben Sie sich einen Tag lang nicht gewaschen?", wollte der Richter wissen. "Doch schon!" Nur, wie kommen dann die Schmauchspuren auf das Lenkrad? – Fortsetzung folgt am 7. Mai vor Gericht, die Unschuldsvermutung gilt.