Der Verein gegen Tierfabriken, kurz VGT, erstattete kürzlich wieder Anzeige. Dieses Mal geht es jedoch nicht um einen Mastskandal aus Österreich, sondern um unsere Restaurants, die trotz striktem Handelsverbot seit 19. April 2024 ("Heute" berichtete) auch weiterhin Haifisch anbieten.
Bei der umfassenden Recherche des VGT im Zeitraum von Juni bis August 2024 wurden über 1.070 Standorte in ganz Österreich kontrolliert: 27-mal wurden dabei Haifischflossensuppe oder Fleisch von geschützten Haiarten auf den Speisekarten gefunden.
Auffallend oft in folgenden Bundesländern:
Wien, Niederösterreich und der Steiermark
Lediglich in Vorarlberg gab es kein Angebot zum Meeresräuber. Doch nicht nur die berühmte Suppe stand auch weiterhin am Menü, sondern sogar Hai-Steaks vom bedrohten Blauhai, obwohl die neue Verordnung (VO (EG) Nr. 338/97) unmissverständlich ein klares Verbot und strengere, nationale Maßnahmen zum Schutz bedrohter Haiarten beinhaltet.
Die Verordnung umfasst nicht nur Einschränkungen beim Import und der Verarbeitung von Haifischfleisch, sondern macht auch den Import von Haizähnen und ähnlichen Souvenirs strafbar.
Zu den geschützten Arten zählen nun:
- alle Arten der "Requiemhaie", oder auch Menschenhaie, worunter auch Riffhai, Blauhai oder Bullenhai fallen.
-Makohaie
-Walhaie
-Weiße Haie
Ausnahmen in Sonderfällen bedürfen individueller behördlicher Einfuhrgenehmigungen. Verstöße gegen diese Artenschutzbestimmungen können mit Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro geahndet werden und Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen.
Die Gesamtmenge aller importierten Haiprodukte betrug 2020 bis 2023 10,5 Tonnen. Hauptsächlich wurden Haifilets importiert (frisch, gekühlt oder gefroren) doch auch andere Haiprodukte wurden nach Österreich eingeführt. Im Jahr 2023 wurden sogar haltbar gemachte Haifischflossen von Deutschland nach Österreich gebracht.
Auch Schillerlocken wurden bei den aktuellen Recherchen gefunden. Hierbei handelt es sich um gehäutete und geräucherte Bauchlappen des Dornhais, der noch nicht in die EU-Artenschutz-Verordnung aufgenommen wurde (Verordnung (EG) Nr. 338/97). Umweltschutzorganisationen wie zum Beispiel der WWF warnen jedoch seit Jahren vor der Bedrohung des Dornhais durch Überfischung.
Dornhaie erreichen ihre Geschlechtsreife erst im Alter von etwa 15 bis 20 Jahren und haben eine niedrige Fortpflanzungsrate. Diese Faktoren machen die Bestände besonders anfällig.