Na, vielen Dank auch! Nicht nur, dass sich Schweine der nächsten, vermutlich, 100 Generationen auf den leidigen Vollspaltenböden in Österreich die Bäuche blutig rubbeln müssen, sie dürfen sich auch das wenige Stroh (Mindeststandard bis 2040!) in die Borsten schmieren.
Hoffnungslose Empörung macht sich gerade unter den Tierschützern des Landes breit, denn mit einem solchen Ausgang hatte man eigentlich nicht gerechnet. Anstatt Dinge für die ärmsten Nutztiere des Landes zu verbessern, werden sie noch schlimmer, wie man nun im Text der neuen Bestimmung des Tierschutzgesetzes genau nachlesen kann.
Stroh für Schweine ist offenbar nicht wichtig genug und anstatt die Vollspaltenböden endlich über den Jordan zu schicken, "müssen" sie nun sinnlos und beinahe kostenfrei mit Gummileisten beklebt werden. Für diese absurde Maßnahme hat man immerhin 15 Jahre Zeit und sollte bis dahin doch noch ein Vollspaltenboden-Verbot kommen, so räumt man Landwirten immerhin eine Änderungs-Periode bis 2060 ein. Salopp gesagt: Mastschweine der 70. Generation (!) ab heute, dürften sich dann freuen. Aha.
Der Verein gegen Tierfabriken (VGT), der sich seit jeher für eine – zumindest einigermaßen– humane Schweinehaltung einsetzt, kann sein Entsetzen kaum zurückhalten.
Der zentrale und wichtigste Satz im bisherigen Gesetzestext wurde gestrichen. Dort stand nämlich, dass alle Schweinehaltungen ab dem 01. Jänner 2040 dem neuen Mindeststandard (mit Stroh) zu entsprechen haben. Ohne diesen Satz müssen alle Schweinehaltungen ab 1. Juni 2039 der lächerlichen Neuversion des Vollspaltenbodens ohne Stroh entsprechen.
Auch das Ablaufdatum für den "Vollspaltenboden Neu" mit 23 Jahren ab Erstzulassung wurde einfach entfernt. Jetzt hat der Vollspaltenboden überhaupt kein Ablaufdatum mehr. Durch diese perfide Strategie wurde das bestehende Verbot des Vollspaltenbodens einfach ins Gegenteil verkehrt. Statt dass bis 2040 der Vollspaltenboden abgeschafft wird, wie es das Gesetz bisher vorgesehen hat, wird er bis dahin einzementiert. Die Bedeutung des Endes der Übergangsfrist wurde einfach umgeschrieben. Es gibt kein Verbot des Vollspaltenbodens mehr. Für die Schweine die absolute Katastrophe.
„Die Schweineindustrie jubelt, der Tierschutz verzweifelt, Leidtragende sind die Schweine. Dass wir nach 6 (!) Jahren Diskussion über den Vollspaltenboden zum Schluss kommen, dass das Verbot des Vollspaltenbodens wieder aufgehoben für immer festgeschrieben wird, ist eine Bankrotterklärung für Anstand und Mitgefühl.“DDr. Martin BalluchVGT-Obperson
"Eine Verschlechterung einer Tierschutzbestimmung ist nach übereinstimmender Meinung von Verfassungsrechtlern mit der Staatszielbestimmung Tierschutz nicht vereinbar. Der VfGH muss dieses ungeheuerliche Gesetz so rasch wie möglich wieder aufheben", so Balluch abschließend!