In der Koloniestraße im 21. Wiener Gemeindebezirk entdeckte "Heute"-Leser Martin* (Name von der Redaktion geändert) am Dienstag eine Anzeige an seinem Wagen. Dort, wo er jahrelang unbekümmert parkte, wurde er nun knallhart zur Kasse gebeten. Der Grund: "Anrainerbeschwerden" in Bezug auf die Grünanlageverordnung. Auf selbigen Flächen stand Freitagabend auch ein Fahrzeug der Stadt Wien – Betroffene sind empört.
Neben Martin wurde Leser Lukas* (Name von der Redaktion geändert*) diese Woche ebenso zur Kasse gebeten – und das gleich mehrfach. Die Schotter-Parkplätze sind nämlich eine "Grünfläche" – zumindest für einen Parksheriff. Anrainer müssen deshalb mit Strafen zwischen 70 und 700 Euro rechnen.
"Heute"-Leserin Slavica* (Name von der Redaktion geändert) kam zwar ohne Buße davon – der Umstand, dass Gemeindefahrzeuge innerhalb einer Kurzparkzone anders behandelt werden, stößt der Wienerin jedoch sauer auf: "Lächerlich! Dort wird seit Jahren geparkt und es war nie ein Problem. Nun diese Grünanlagenverordnung, die offensichtlich nicht für Mitarbeiter der Stadt Wien gilt."
Wie so oft, gibt es bei einzelnen Anzeigen keine eindeutige Antwort, da jeder Fall individuell betrachtet werden muss. Klar ist aber: Auch Unkraut gilt als Grünfläche. Im "Heute"-Talk erklärt ÖAMTC-Jurist Nikolaus Authried, dass es nach der Ausweitung der Kurzparkzonen zu strengeren Kontrollen kommt. "Daher kann es sein, dass plötzlich an Örtlichkeiten gestraft wird, an denen bisher niemand so genau hingesehen hat", so der Experte gegenüber "Heute".
Doch können sich die Floridsdorfer gegen die knallharten Strafzettel wehren? "Sollte es tatsächlich schon komplett abgefahrener 'toter' Bereich sein, auf dem das Fahrzeug geparkt wurde, dann wäre es durchaus möglich, erfolgreich dagegen vorzugehen", erklärt Authried.