Das Verwaltungsgericht Berlin und das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße haben Eilanträge der Aylo Freesites Ltd. abgewiesen. Das Unternehmen wollte Sperrverfügungen der Medienanstalten Berlin-Brandenburg (mabb) und Rheinland-Pfalz kippen. Die Sperrverfügungen gelten nur für einzelne Internetanbieter, nicht für alle. Es gibt also keine flächendeckende Sperrung der Seiten in Deutschland. Diese hatten von den Anbietern Tele Columbus AG und 1&1 verlangt, den Zugang zu Pornhub und Youporn in Deutschland zu sperren. Grundlage war ein Beschluss der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), die Verstöße gegen den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag festgestellt hatte.
Beide Gerichte erklärten die Anträge von Aylo Freesites Ltd. für unzulässig. Das Unternehmen missachtet rechtskräftige Untersagungen und stellt eigene finanzielle Interessen über den gesetzlich geschützten Jugendschutz. Das Verhalten sei besonders schwerwiegend, da es das Wohl von Kindern und Jugendlichen gefährde. Die Richter betonten, dass eine Sperrung der weit verbreiteten Portale die Verfügbarkeit pornografischer Inhalte für Minderjährige zumindest verringere – auch wenn solche Inhalte weiterhin im Netz abrufbar seien.
Das Verwaltungsgericht Berlin stellte fest: Aylo Freesites Ltd. ignoriere "beharrlich rechtskräftige und vollziehbare Untersagungsverfügungen" und damit "die Verbindlichkeit gerichtlicher Entscheidungen als wesentliches Element des Rechtsstaatsprinzips".
mabb-Direktorin Dr. Eva Flecken sagte: "Wir freuen uns, dass das Gericht klare Worte für das skrupellose Verhalten der Aylo Freesites Ltd. gefunden hat. Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, sich im Netz sicher zu bewegen. Es geht ausdrücklich nicht um ein allgemeines Verbot von Online-Pornografie für alle Altersgruppen, sondern allein darum, dass insbesondere Kinder keinen Zugang zu diesen entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten haben."
Dr. Marc Jan Eumann, KJM-Vorsitzender und Direktor der Medienanstalt Rheinland-Pfalz, erklärte: "Pornografie im Netz ist grundsätzlich legal, sofern sichergestellt ist, dass diese Inhalte nur Erwachsenen zugänglich gemacht werden. Für harte Pornografie reicht auch das nicht. Wer sich weigert, einfache und zumutbare Alterskontrollen einzuführen, handelt auf jeden Fall rechtswidrig. Die Anbieter haben es selbst in der Hand, ihr Angebot rechtskonform auszugestalten. Unser Ziel ist der Schutz von Kindern und Jugendlichen – dieses Ziel steht über den finanziellen Interessen der Anbieter."
Die Sperrverfügungen gehen auf ein Verfahren der Landesanstalt für Medien NRW aus dem Jahr 2020 zurück. Damals wurde Aylo Freesites Ltd. untersagt, Pornhub und Youporn außerhalb geschlossener Benutzergruppen anzubieten. Da die Verhängung eines Zwangsgeldes erfolglos blieb, gingen die Landesmedienanstalten gegen fünf große Internetzugangsanbieter in Deutschland vor.
Gegen die Beschlüsse kann Aylo Freesites Ltd. innerhalb von zwei Wochen Beschwerde einlegen.