Der Verfassungsgerichtshof hat die Bundesregierung dazu beauftragt, den ORF zu reformieren. Immerhin wurde der Bestellmodus für ORF-Stiftungs- und Publikumsrat teilweise sogar als verfassungswidrig aufgehoben. Das änderte sich nun am Donnerstag, denn der Nationalrat hat Veränderungen beim Stiftungsrat, aber auch bei der ORF-Haushaltsabgabe beschlossen.
Die Stimmung im Plenarsaal war aufgeheizt. Gleich drei Anträge befassten sich mit dem öffentlich-rechtlichen Sender am Donnerstag. Geeinigt hatte sich der Nationalrat nach der Debatte unter anderem auf die Einfrierung der ORF-Haushaltsabgabe.
Heißt also, dass keine Entlastung auf die Bürger zukommt. Stattdessen wird die ORF-Gebühr in der Höhe von 15,30 Euro bis Ende 2029 bleiben. Die Abschaffung kommt also nicht, dafür kann sich aber der Preis auch nicht weiter erhöhen.
Weiters wurden auch eine Novelle für die Bestellung des ORF-Stiftungs- und Publikumsrates in Angriff genommen. Diese wurde bereits nach dem Verfassungsausschuss von ÖVP, SPÖ und Neos erarbeitet und am Donnerstag im Nationalrat angenommen. Damit verringert sich die Zahl der von der Regierung bestellten Stiftungsräte von neun auf sechs. Gleichzeitig bekommt der Publikumsrat im Gremium mehr Gewicht – die entsandten Räte werden von sechs auf neun angehoben.
Außerdem muss die Regierung bei der Bestellung "ihrer" Stiftungsräte künftig stärker auf einschlägige fachliche Qualifikationen und Ausbildungen sowie auf eine fachliche Ausgewogenheit im Stiftungsrat achten.
Darüber hinaus sind auch bei der Zusammensetzung des Publikumsrats Änderungen vorgesehen. Sowohl der Stiftungsrat als auch der Publikumsrat sollen im Juni neu konstituiert werden.
Im Nationalrat gab es teils heftige Kritik an der Novelle, vor allem von Seiten der FPÖ und den Grünen. Immerhin würde sich durch die Neuerung bei der Besetzung kaum etwas ändern, denn der Publikumsrat werde unter anderem durch die Kammern, Gewerkschaft und Kirche besetzt. Diese wiederum sind SPÖ und ÖVP nahe – der Einfluss der beiden Parteien dürfte deshalb sogar steigen.
Eine mögliche Zusammensetzung nach Parteinähe zeigt dabei, dass ÖVP und SPÖ somit auf 13 Räte kommen. Die FPÖ, die aktuell im Nationalrat am stärksten vertreten ist, bekommt hingegen nur drei – gleichviel wie die Neos.