Mittwochfrüh kontrollierte eine Streife der Polizeiinspektion Ratten gegen 8.00 Uhr ein verdächtiges Fahrzeug auf dem Parkplatz eines bereits stillgelegten Gasthofes in Rettenegg (Bez. Weiz). Anrainern war es suspekt vorgekommen, dass das Fahrzeug mit niederländischem Kennzeichen dort über Nacht geparkt war.
An der Örtlichkeit angekommen, trafen die alarmierten Polizeibeamten dann auf die beiden offensichtlichen Fahrzeughalter. Noch während die Polizisten eine Personenkontrolle durchführten, klingelte plötzlich das Telefon.
Am anderen Ende der Leitung waren Kollegen der Polizeiinspektion Breitenau am Hochlantsch. Sie teilten den rund 60 Kilometer entfernten Beamten mit, dass bei ihnen kurz zuvor der Diebstahl eines Mähroboters inklusive Ladestation vom Grundstück eines Einfamilienhauses in Pernegg an der Mur (Bez. Bruck-Mürzzuschlag) angezeigt worden war.
Aufgrund eines verorteten GPS-Signals ersuchten sie die Streife aus Ratten um Nachschau an einer Örtlichkeit in Rettenegg, nachdem sie den gestohlenen Roboter dort vermuteten. Die oststeirischen Beamten staunten nicht schlecht, als die Kollegen ihnen die genaue Örtlichkeit mitteilten. Es handelte sich exakt um jenen Parkplatz, an dem sie gerade die Kontrolle durchführten.
Infolgedessen forderten die Beamten den Fahrzeuglenker (39) und seine Beifahrerin (22) auf, den Kofferraum zu öffnen. Dort konnten die Polizisten tatsächlich einen Mähroboter sicherstellen. Eine Überprüfung von Produkt- und Seriennummer ergab, dass es sich exakt um jenes Gerät handelte, welches wenige Stunden zuvor in Pernegg an der Mur gestohlen worden war.
Die beiden rumänischen Staatsbürger wurden daraufhin festgenommen. Im Zuge der Einvernahme zeigten sich die beiden allerdings nicht geständig. Sie werden über Anordnung der Staatsanwaltschaft auf freiem Fuß angezeigt.
Aufgrund einer Festnahmeanordnung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) blieben die beiden Rumänen jedoch aufgrund fremdenpolizeilicher Bestimmungen in Haft. Die Verdächtigen wurden ins Polizeianhaltezentrum nach Graz eingeliefert. Der entwendete Mähroboter konnte seinen rechtmäßigen Besitzern zurückgegeben werden.