Messenger-Überwachung

"Gefährder ausschalten" – Karner prescht mit Gesetz vor

Polizei und Verfassungsschutz sind auf dem WhatsApp-Auge "blind". Ein neues Gesetz soll das ändern, um Gefährder und Terroristen "auszuschalten".
Newsdesk Heute
08.04.2025, 16:00

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) und Staatssekretär Jörg Leichtfried (SPÖ) haben Dienstagnachmittag die Eckpunkte der gesetzlichen Grundlage für die neue Gefährderüberwachung präsentiert – eines der Ergebnisse des ersten Tages der Regierungsklausur.

Hintergrund ist die geänderten Bedrohungslage auf der Welt und die Verlagerung der Kommunikation von Extremisten und Terroristen weg von analoger Telefonie und SMS hin zu Messenger-Diensten wie WhatsApp und Signal.

„Wir schaffen zeitgemäße Befugnisse um Gefährder und Terroristen aus dem Verkehr zu ziehen.“
Gerhard KarnerInnenminister, ÖVP

Was jetzt möglich wird

"Bislang konnte die Polizei hier nicht mitlesen und war somit blind", stellt die Regierung fest. Sie soll mit einer neuen Gesetzesvorlage zur Messenger-Überwachung die notwendigen Werkzeuge bekommen.

"Das gemeinsame Ziel ist klar: Sicherheit und Schutz für die Menschen in Österreich zu gewährleisten. Dafür braucht der Verfassungsschutz aber auch die notwendigen Werkzeuge", so Innenminister Karner: "Durch die heute präsentierte Novelle, schaffen wir für zeitgemäße Befugnisse um Gefährder und Terroristen aus dem Verkehr zu ziehen."

NEOS noch nicht zufrieden

Das Wie war bisher der Knackpunkt zwischen den Parteien. Nun ist sich die Regierung aber nur scheinbar einig. Der Gesetzesentwurf von ÖVP und SPÖ steckt schon enge Rahmenbedingungen ab, die NEOS sind aber ob dieses hochsensiblen Themas zurückhaltend.

„Die Bevölkerung ist davon nicht betroffen. Es geht um wenige Einzelfälle im Jahr.“
Gerhard KarnerInnenminister, ÖVP

Die pinke Chefin Beate Meinl-Reisinger erklärte kurz vor der Präsentation im Rahmen der Regierungsklausur: "Wir sind hier nicht am Ende der Diskussion, sondern am Anfang." Deshalb habe man sich auch eine lange Begutachtungsfrist bedungen. Der aktuelle Entwurf beinhalte zwar schon deutliche Verbesserungen gegenüber früheren, doch wolle man die etwaige folgenden Einwände genau prüfen: "Wichtig ist, dass am Ende eine verfassungskonforme Lösung herauskommt."

Die angedachten Limits der Messenger-Überwachung

  • Die Möglichkeit auf Messenger-Dienste zuzugreifen, bzw. Nachrichten auszulesen, wird auf jene Fälle beschränkt, die auf terroristische und verfassungsgefährdende Aktivitäten hindeuten.
  • Für den Einsatz kommen vor allem jene Fälle in Frage, in denen bereits durch Observation klar geworden ist, dass die mutmaßlichen Gefährder über Messenger-Dienste kommunizieren.
  • Jeder einzelne Anwendungsfall muss richterlich angeordnet werden und wird begleitend durch den Rechtsschutzbeauftragten kontrolliert.
  • Grundsätzlich kann die Befugnis nur für die Dauer von drei Monaten angeordnet werden.
  • Wird die Messenger-Überwachung in einem Kalenderjahr in mehr als 35 Fällen angewandt, hat eine Sonderberichterstattung an den ständigen Unterausschuss des Innenausschusses zu erfolgen.
„Jene Menschen, die unsere offene, demokratische Gesellschaft gefährden, sollen sich weniger sicher fühlen – und für alle anderen muss die Sicherheit wieder steigen!“
Jörg LeichtfriedStaatssekretär, SPÖ

Noch vor dem Sommer

"Der vorliegende Gesetzesentwurf schafft die Grundlage für eine zeitgemäße Befugnis, um Gefährder und Terroristen auszuschalten", heißt es seitens der Regierung. Der Entwurf geht jetzt in Begutachtung, die Frist dafür beträgt acht Wochen – ein Beschluss im Nationalrat sei daher vor dem Sommer zu erwarten.

Staatssekretär Leichtfried abschließend: "Ziel ist die Verhinderung von terroristischen Anschlägen. Jene Menschen, die unsere offene, demokratische Gesellschaft gefährden, sollen sich weniger sicher fühlen – und für alle anderen muss die Sicherheit wieder steigen!"

{title && {title} } red, {title && {title} } Akt. 08.04.2025, 16:22, 08.04.2025, 16:00
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