Ärger nach Schilder-Chaos

Falsch geblitzt – nun nimmt Behörde alle Strafen zurück

In Mautern an der Donau (NÖ) machten 78 Autofahrer alles richtig – und kassierten trotzdem eine Strafe. Die Gemeinde räumte den Fehler ein.
Robert Cajic
30.04.2025, 12:55

Unglaublich, aber wahr: In der Baumgartner Straße (L7107) in Mautern an der Donau (Bezirk Krems-Land, Niederösterreich) kam es am 6. April zu einem unüblichen Missverständnis. Im gesamten Ort herrscht eigentlich Tempo 30 – außer auf den Straßen L114 und L7104.

Das Problem: Nach den Autofahrern verlor nun auch ein in der Baumgartner Straße aufgestelltes Radargerät den Überblick und blitzte 78 Pkw-Lenker mit Geschwindigkeiten über 30 km/h ab – trotz 50 er-Zone!

Ortstaferl erhitzt Gemüter

Die NEOS Mautern setzen sich für niedrigere Geschwindigkeiten in dem 3.500-Seelenort ein, doch schon beim Ortstaferl herrscht Unverständnis. "Wir unterstützen Tempo 30 im Ortsgebiet – aber Ausnahmen müssen klar ausgeschildert werden."

Martin Saahs stellt klar: Für Autofahrer seien die Schilder zu irreführend – Autofahrer wüssten schlichtweg nicht, wo die Straßen L114 und L7104 liegen.
NEOS Mautern

Die Beschilderung sorge laut der NEOS bei vielen Verkehrsteilnehmern für Verwirrung. Die als 50er-Zone beschilderte Baumgartner Straße ist nämlich bei der Einfahrt in Mautern mit dem Kürzel "L7104" beschrieben.

„Eine bloße Angabe von Straßennummern ist für viele nicht nachvollziehbar und führt zu unnötiger Verunsicherung.“
NEOS-Teamlead Tanja Reiter

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78 Autofahrer machten alles richtig – Strafe

Die Behörde hat den Fehler mittlerweile eingeräumt und weist die betroffenen Fahrer an, sich direkt bei der Bezirkshauptmannschaft Krems zu melden. Der fälschlicherweise geforderte Betrag wird unbürokratisch erlassen. 78 Autofahrer sollen betroffen gewesen sein.

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Die NEOS Mautern unterstützen die Einführung von Tempo 30 zur Verkehrsberuhigung im Ortsgebiet, betonen jedoch die Notwendigkeit, Ausnahmen – wie auf der Baumgartner Straße – klar und eindeutig zu kennzeichnen. "Unser Ziel ist es, dass Verkehrsregeln transparent und verständlich sind, damit sie von allen Verkehrsteilnehmern respektiert und eingehalten werden können.

Seitens der Bezirkshauptmannschaft heißt es zu dem Fauxpas: "Uns wurde am 18.04.2025 bekanntgegeben, dass die höchstzulässige Geschwindigkeit von der Polizei irrtümlich mit 30 km/h festgelegt wurde."

Verkehrsteilnehmer, die keine Verwaltungsübertretung begangen haben, da sie die tatsächliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h nicht überschritten haben, sollen von der Bezirkshauptmannschaft bereits von der Einstellung des Verfahrens verständigt worden sein. "Wurden bereits Strafverfügungen erlassen, werden diese – sofern kein Einspruch erhoben wurde – amtswegig behoben. Falls bereits Beträge überwiesen wurden, werden sie an die jeweiligen Personen zurücküberwiesen", heißt es abschließend.

{title && {title} } rca, {title && {title} } Akt. 30.04.2025, 15:41, 30.04.2025, 12:55
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