Gebäudealter ist nun egal

Cool bleiben – 1.500 Euro Förderung für Sonnenschutz

Die Sommer werden immer heißer, auch in vielen Wohnungen steigen die Temperaturen. Die Stadt Wien will mit Hilfe von Förderungen Abhilfe schaffen.
Wien Heute
12.05.2025, 11:57

Langsam nähert sich der Sommer, in vielen Wohnungen gibt es dasselbe Problem. Besonders in mehrgeschossigen Wohnbauten wird es extrem heiß. Oft müssen Maßnahmen zum Sonnenschutz nachträglich angebracht werden. Die Stadt Wien fördert deshalb die nachträgliche Montage von beispielsweise Rollläden. 50 Prozent der anfallenden Kosten mit maximal 1.500 Euro werden gefördert.

Nachrüstungen werden gefördert

"Die Wohnqualität in den eigenen vier Wänden auch während der häufiger gewordenen Hitzephasen sicherzustellen, beschäftigt viele Wienerinnen und Wiener. Deshalb fördert die Stadt Wien gezielt die Nachrüstung mit Rollläden, Jalousien und Fassadenmarkisen als effektive und nachhaltige Maßnahme für mehr Lebensqualität", erklärt Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál (SPÖ). Nicht nur für ein gesundes Raumklima, sondern auch zum Energiesparen seien die Verdeckungen gut.

Was neu ist: Es gibt seit der neuen Sanierungs- und Dekarbonisierungsverordnung kein Mindestalter mehr von Bestandsbauten. Das bedeutet, dass nun alle Gebäude, unabhängig von ihrem Alter für Förderungen zur Nachrüstung mit Sonnenschutzmaßnahmen in Frage kommen.

Förderbar sind außenliegende Rollläden und Lamellenbehänge bzw. Jalousien sowie vertikale Fassadenmarkisen und Fensterläden. Diese Maßnahmen sollen zu einer deutlichen Verbesserung des Raumklimas beitragen. Auch der Energiebedarf für eine etwaige Raumkühlung kann so verringert werden. Zudem sei außenliegender Sonnenschutz auch wirtschaftlicher als Klimaanlagen, die im Betrieb viel Energie verbrauchen und in der Anschaffung sehr teuer sind.

Das sind die Voraussetzungen

Es werden 50 Prozent der anfallenden Kosten, jedoch maximal 1.500 Euro pro Wohneinheit gefördert. Wenn der Einbau der Sonnenschutzeinrichtungen schrittweise erfolgt, kann die Förderung auch ein zweites Mal in Anspruch genommen werden. Es gilt allerdings weiterhin, dass der Maximalbetrag von 1.500 Euro nicht überschritten werden darf.

Antragsberechtigt sind alle Eigentümer, Mieter und Nutzungsberechtigte einer Wohnung im mehrgeschossigen Wohnbau in Wien, die ihren Hauptwohnsitz in der betreffenden Wohnung haben. Die für die Förderung vorgelegte Rechnung der Sonnenschutzeinrichtung darf allerdings nicht älter als maximal sechs Monate sein. Handelt es sich bei der Wohnung um eine Mietwohnung, muss die Zustimmung der Hauseigentümer vorliegen. Alle Rechnungen, die von Montagefirmen gelegt werden, können zur Förderung herangezogen werden. Innerhalb von Schutzzonen muss eine entsprechende Bewilligung vorliegen.

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