Aktion scharf

5.000€ Strafe: bei dieser Tätigkeit sind Hunde verboten

Eine neue Gesetzesvorlage wurde in der Steiermark beschlossen, die organisiertes Betteln verbietet. Bei Verstoß droht eine Strafe von 5.000 Euro.
Newsdesk Heute
16.05.2025, 16:49

Bisher war organisiertes Betteln in der Steiermark nicht verboten, lediglich aufdringliches Betteln sowie das Mitnehmen oder Anstiften unmündiger Personen waren verboten. Dies soll sich nun ändern: Am Donnerstag hat die Landesregierung eine Regierungsvorlage beschlossen, in der das Betteln nun verschärft wird.

"Die Steiermark war das einzige Bundesland, in dem die organsierte Bettelei nicht verboten war. Dieser Umstand hatte dazu geführt, dass bettelnde Personen vor allem in organisierten Gruppen die steirische Bevölkerung belästigt und der regionalen Wirtschaft sowie dem Tourismus geschadet haben. Das war so nicht mehr tragbar", so Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ).

Bettelverbotszonen

Im steirischen Landes-Sicherheitsgesetztes kommt neu hinzu, dass nicht mehr in organisierten Gruppen und mit Tieren, ausgenommen Assistenzhunden, gebettelt werden darf. Auch die Organisation oder Anstiftung zum Betteln ist untersagt. Außerdem erhalten Gemeinden die Möglichkeit, an bestimmten öffentlichen Orten, etwa vor Schulen oder Bahnhöfen, Bettelverbotszonen einzurichten. Wer sich nicht daran hält, dem drohen Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro.

Ab 1. September in Kraft

Der Gesetzesentwurf durchlief ein Begutachtungsverfahren, in dem keine inhaltlichen Einwände geäußert wurden. Vorbehaltlich der Zustimmung im Landtag soll das Gesetz am 1. September in Kraft treten.

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