Niederösterreich

4 Jahre als Malerhelfer tätig – kein Taggeld erhalten

Fast vier Jahre lang war ein 49-Jähriger in einem Betrieb im Raum Schwechat tätig. Taggeld sah er nie eines – die AK half.
Niederösterreich Heute
27.04.2025, 07:00

Ein 49-jähriger Arbeiter war rund vier Jahre lang als Malerhelfer in einem Betrieb im Raum Schwechat beschäftigt.

Der Mann wurde regelmäßig auf Baustellen eingesetzt – doch das dafür vorgesehene Taggeld laut Kollektivvertrag erhielt er nie.

Als er sich an die Arbeiterkammer wandte, wurde der Fall genau geprüft. Aber: Weil eine gesetzliche Verfallsfrist von sechs Monaten gilt, konnten nicht alle Ansprüche nachträglich geltend gemacht werden.

764 Euro wurden nachbezahlt

Für den letzten Zeitraum (6 Monate) wurden jedoch 764 Euro netto nachbezahlt.

AK hilft weiter

"Ein gutes Beispiel dafür, dass bei uns auch kleinere Beträge nicht unter den Tisch fallen", heißt es seitens der AK Niederösterreich. Denn es gehe um faire Bedingungen für alle.

Bei Fragen zur Abrechnung helfen die AK-Experten gerne weiter: Tel.: 05 7171 22 000.

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