Ein 49-jähriger Arbeiter war rund vier Jahre lang als Malerhelfer in einem Betrieb im Raum Schwechat beschäftigt.
Der Mann wurde regelmäßig auf Baustellen eingesetzt – doch das dafür vorgesehene Taggeld laut Kollektivvertrag erhielt er nie.
Als er sich an die Arbeiterkammer wandte, wurde der Fall genau geprüft. Aber: Weil eine gesetzliche Verfallsfrist von sechs Monaten gilt, konnten nicht alle Ansprüche nachträglich geltend gemacht werden.
Für den letzten Zeitraum (6 Monate) wurden jedoch 764 Euro netto nachbezahlt.
"Ein gutes Beispiel dafür, dass bei uns auch kleinere Beträge nicht unter den Tisch fallen", heißt es seitens der AK Niederösterreich. Denn es gehe um faire Bedingungen für alle.
Bei Fragen zur Abrechnung helfen die AK-Experten gerne weiter: Tel.: 05 7171 22 000.